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"Guter Rat ist teuer" oder "billig ist teurer als richtig"*

RVG

Meine Leistungen rechne ich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) ab.

 

Erstberatung

Ziel einer "Erstberatung" ist, daß der Rechtssuchende möglichst früh einen Rechtsanwalt konsultiert, bevor sich (s)ein Problem verschärft.

Schildern Sie Ihr Problem, übermitteln Sie ggf. erforderliche Unterlagen per eMail, Fax oder per Post und Sie erhalten im Gegenzug eine erste Stellungnahme, die Ihnen die Entscheidung erleichtert, in Ihrer Angelegenheit anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Rat kann auch einen bestimmten Vorschlag enthalten, wie Sie die Sache selbst - ohne weitere  anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - weiterführen können.

Wenn ich Ihnen den Rat gebe, weiter zu machen, sage ich Ihnen auch , welches Kostenrisiko damit verbunden ist. Tätigkeiten, die über die Erstberatung hinaus gehen, werden zu den gesetzlichen Gebühren oder nach der Honorarvereinbarung berechnet.

Die Erstberatung kostet, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und die Tätigkeit sich auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt, maximal € 190,00 zuzüglich MWSt.

 

Honorarvereinbarung

 

Zeithonorar

In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

Pauschalhonorar

Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

 

Erfolgshonorar

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht erlaubt ist.

Soweit für die anwaltliche Tätigkeit weder Festgebühren noch  Betragsrahmengebühren der Vergütugsberechnung zugrunde gelegt werden können, richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert bzw. in gerichtlichen Verfahren nach dem Streitwert.

Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Nähere Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer, z. B. unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare

Ihr Prozesskostenrisiko können Sie mit dem Prozesskostenrechner einschätzen.

 

*Raimund Probst

Rechtsanwalt Wolfgang Haegele | baurecht@haera.de