Erstberatung Ziel einer "Erstberatung" ist, daß der Rechtssuchende möglichst früh einen Rechtsanwalt konsultiert, bevor sich (s)ein Problem verschärft. Schildern Sie Ihr Problem, übermitteln Sie ggf. erforderliche Unterlagen per eMail, Fax oder per Post und Sie erhalten im Gegenzug eine erste Stellungnahme, die Ihnen die Entscheidung erleichtert, in Ihrer Angelegenheit anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Rat kann auch einen bestimmten Vorschlag enthalten, wie Sie die Sache selbst - ohne weitere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - weiterführen können. Wenn ich Ihnen den Rat gebe, weiter zu machen, sage ich Ihnen auch , welches Kostenrisiko damit verbunden ist. Tätigkeiten, die über die Erstberatung hinaus gehen, werden zu den gesetzlichen Gebühren oder nach der Honorarvereinbarung berechnet. Die Erstberatung kostet, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und die Tätigkeit sich auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt, maximal € 190,00 zuzüglich MWSt. | | Honorarvereinbarung Zeithonorar In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Pauschalhonorar Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Erfolgshonorar Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht erlaubt ist. |